Die Inhalte:
Theorie:
Materialkunde - rechtliche Grundlagen ASchG, AM-VO, Bau V, PSA-V, EU-Richtlinien - Haftung und Regress - objektive und subjektive Gefahren - Risikomanagement - Unfallprävention – Baustellenevaluierung - Baustellenkoordination - Grundlagen der Sturz- und Sicherungsphysik - Überprüfung und Dokumentation von PSA - Baustellenabsicherung - Standards und Richtlinien in anderen EU-Staaten - psychologische Grundlagen für Führungskräfte
Praxis:
komplexe Anwendung von Sicherungsmaterialien und Seilen - Aufbau und Überwachung von Lifelines - Aufbau von Flaschenzügen - Umstieg auf andere Seilstrecken - komplexe Rettungstechniken - Arbeitsplatzpositionierung - Knotenkunde - Abseilen und Aufstieg - Anschlagtechniken - Aufbau komplexer Sicherungsketten – Ausgleichsverankerungen - Erste Hilfe beim Suspension Trauma und spezielle Lagerungen - Ersthelfer Koordination
–Empfehlung: Fortbildung (2 Tage) alle 24 Monate
Die Teilnahmevoraussetzungen:
Level II und Überprüfung der Fachkenntnisse
Mitzubringen:
· Mindestalter 18 Jahre
· Ersthelferbescheinigung (nicht älter als 24 Monate)
· Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (bzgl. Höhenarbeitstauglichkeit)
Die Teilnehmer/innen:
Fachkräfte aus den Bereichen
Bau, Telekommunikation- und Rundfunk, Medientechnik, Stadion- und Kraftwerksbetreiber, Energielieferanten, Leitungsbau, Hochspannungselektrik,
Stahlbau, Gerüstbau, Seilbahnunternehmen und Seilbahnbau, Holzbau,
Dachdecker und Spengler, Objektwerbung, Maler, Anstreicher und Schilderhersteller, Blitzschutzanlagenbau, Antennenmontage, Schädlingsbekämpfung, Gebäude-, Denkmal- und Fassadenreinigung,
Straßenmeistereien, Fahnentechnik
Industriesteiger/innen, Maststeiger/innen, Veranstaltungsrigger, Fensterputzer/innen usw.; Teilnehmer/innen an Bergeübungen für Seilbahnen
Die Hinweise:
Das Ziel dieser Ausbildungen ist es, ein einheitliches Qualifikationsniveau für die Aus- und
Weiterbildung im Bereich „Höhenarbeiten und Rigging (SZT)“ zu gewährleisten.
Hierbei werden die branchenübliche Betriebsweise und die anzuwendenden
sicherheitstechnischen Maßnahmen berücksichtigt. Diese Ausbildungen basieren auf
objektiven Kriterien und Merkmalen für entsprechende Lehrgänge und Kurse, die Einteilung
der Module sowie deren Inhalte samt Dokumentation und Prüfungen.
Der/die Höhenarbeiter/innen oder Rigger sind Personen mit höchster Verantwortung und
sicherheitsrelevanten Aufgaben, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung bzw. Erfahrung
Kenntnisse auf dem Gebiet der sicherheitstechnischen und maschinentechnischen
Einrichtungen haben muss und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem
allgemein anerkanntem Stand der Technik in diesem Bereich vertraut sein muss.
Er muss den arbeitssicheren Zustand von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen prüfen und beurteilen können.
Rechtgrundlagen:
RL 2001/45/EG Hochgelegen Arbeitsplätze, ÖNORM Z1700, Erlass des BMA, BMWA-461.309/0001-III/2/2008 Seilunterstützte Arbeiten.