Kursangebot für Personen in Karenz und für Wiedereinsteiger/Innen


Neue Chancen für Personen in Karenz und WiedereinsteigerInnen

Durch die berufliche Abwesenheit haben WiedereinsteigerInnen zumeist nicht die Möglichkeit, ihr Wissen auf dem letzten Stand zu halten. Aktuelle Kenntnisse und nachweisbare Qualifikationen, dh anerkannte Abschlüsse werden für den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach Karenzurlaub oder Kinderpause jedoch vorausgesetzt.

Um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen, ist es daher erforderlich, sich diese Kenntnisse anzueignen.

Die nachfolgenden Lehrgänge

 

eignen sich ganz besonders für den beruflichen Wiedereinstieg und bieten Ihnen mehrere Vorteile:

  • Keine Vorkenntnisse erforderlich bei den Kursen 1300, 1494, 2028, 2328 und 2332
  • Kompakter Lehrgang in relativ kurzer Dauer
  • Anerkannter Abschluss mit WIFI Zeugnis bei den Kursen 1300, 1494, 2028, 2328 und 2332
  • Vielfältige berufliche Anwendungsmöglichkeiten

Die Lehrgänge dienen speziell der beruflichen Höherqualifizierung bzw. vermitteln eine unmittelbar umsetzbare Berufsqualifikation, die Ihnen den raschen Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert.

Bei der Termingestaltung der Kurse wurde auf die besondere Situation der TeilnehmerInnen Rücksicht genommen, sodass sich möglichst wenige Einschränkungen in den Betreuungspflichten ergeben.

Die Lehrgänge werden gefördert: Die Teilnahmegebühr wird zu 75 % vom Land OÖ übernommen; nur die restlichen 25 % sind von den TeilnehmerInnnen zu tragen.
Bei den nachfolgend angeführten Teilnahmegebühren handelt es sich bereits um die auf 25 % reduzierte Kursgebühr.


WER WIRD GEFÖRDERT?

a)    Personen in Karenz, das sind Personen, die sich auf Grund ihrer Elternschaft in Karenz befinden bzw. Karenzgeld beziehen bzw. Arbeit-nehmerInnen, die bis zur gesetzlichen Dazuverdienstgrenze von 16.200,-- EUR jährlich verdienen und Karenzgeld beziehen;

b)    KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, das sind Personen, die sich in Mutterschafts- bzw. Elternkarenz befinden bzw. ArbeitnehmerInnen, die bis zur gesetzlichen Dazuverdienstgrenze von 16.200,-- EUR jährlich verdienen und Kinderbetreuungsgeld beziehen 

c)    Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld hatten und Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld beziehen 

d)    WiedereinsteigerInnen, das sind Personen, die nach der familiär bedingten Unterbrechung ihres Arbeitsverhältnisses den Einstieg in das Berufsleben anstreben sowie BerufsneueinsteigerInnen, die nach einer Ausbildung und der Geburt eines Kindes erstmals in das Berufsleben einsteigen wollen. Beide Gruppen müssen hiefür beim AMS OÖ. als arbeitssuchend vorgemerkt sein. Der Status als WiedereinsteigerIn geht durch eine zwischenzeitliche Beschäftigung in der Dauer von max. 6 Monaten (durchgehend oder in Etappen) oder durch eine Beschäftigung mit Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze, nicht verloren.

Ein-Personen-UnternehmerInnen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss einer Matura, einer AHS oder BHS aufweisen.
Bei allen definierten FörderwerberInnen muss sich entweder der Arbeitsplatz in Oberösterreich befinden oder der Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegen.

Bei der angegeben Kursgebühr handelt es sich bereits um die reduzierte Teilnahmegebühr! 75% der gesamten Kursgebühr (das ist der 3-fache Betrag des von Ihnen zu bezahlenden Betrages) werden vom Land OÖ gefördert, sofern Sie mindestens 75% der Kurszeit im Kurs anwesend sind und Ihr projektbezogenes Bildungskonto (ab 1.1.2009: € 1.330,--) noch nicht aufgebraucht haben.

ACHTUNG: Das projektbezogene Bildungskonto wird zusätzlich zum individuellen Bildungskonto des Landes OÖ gewährt!

Die Antragsformulare auf Gewährung dieser Förderung werden im WIFI-Kurs selbst ausgeteilt.

Für die positive Abwicklung Ihres Förderbegehrens benötigt das Land OÖ einen Gesamtausdruck über die Versicherungszeiten der OÖ GKK, einen Lebenslauf und Nachweise über den jeweiligen Status (Karenzart, Kinderbetreuungsgeldbezug, Notstand bzw. arbeitsuchend gemeldet). Sämtliche Nachweise müssen nach dem Stichtag „Kursbeginn“ ausgestellt sein.

Sollten Sie die Fördervoraussetzungen nicht erbringen bzw. erfüllen (NICHT-Erreichen der Mindestanwesenheit), müssen wir Ihnen die restliche Kursgebühr, die der Förderung des Landes entspricht, gesondert in Rechnung stellen. (Die Gesamtkursgebühr beträgt € 1520,--)

Weitere Auskünfte über diese Förderung erteilt Ihnen gerne das Kundenservice des  WIFI-Linz: Tel. 05-7000-77 – zum Ortstarif aus ganz Österreich.

 

Drücken Top

Mein Kursbuch

Jetzt einloggen und
Überblick verschaffen
Mein Kursbuch
WIFI-Kursbuch

WIFI-Kursbuch

Ihr Karrieresprungbrett.
Jetzt gratis bestellen!
wko.at