Unsere aktuelle WIFI Tageskurse-Broschüre steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
In den Bereichen:
Sie sind arbeitslos und wollen einen Kurs besuchen?
Das Arbeitsmarktservice (AMS) sichert Ihnen mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, mit der Beihilfe zu den Kurskosten und mit der Beihilfe zu den Kursnebenkosten während Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahmen die finanzielle Existenz.
Wer
Diese Beihilfen können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden.
Was
Gefördert werden können:
- Kursgebühren
- Schulgeld
- Lehrmittel
- ärztliche bzw. psychologische Gutachten
- Prüfungsgebühren
- Schulungskleidung (z.B. Schuhe für Baukurse)
- Selbstbehalt für Schulbücher
- Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Selbstbehalt für Schülerfreifahrt
- Unterkunft (Nächtigung)
- Verpflegung
Wie viel
Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge). Alle Förderungswerber/innen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung (Ersatzzeit) versichert. Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100 % der nachgewiesenen Kosten.
Wo
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die Förderungswerber/in mit dem/der zuständigen Berater/in der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.
Wie lange
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z.B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z.B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).