FÖRDERUNGEN FÜR DEN BESUCH BERUFLICHER AUS- UND WEITERBILDUNGSKURSE
(Stand Juni 2010 – Änderungen vorbehalten)
Auszug der wichtigsten Förderkriterien:
Förderungen, wenn das Unternehmen die Weiterbildung bezahlt
Förderung vom Arbeitsmarktservice OÖ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds
Voraussetzungen:
- Kursdauer mind. 16 Stunden zu je 60 Min. (inkl. Pausen)
- Antrag muss vor Kursbeginn beim AMS eingelangt sein
- Unternehmen mit personaldisponierender Stelle in Oberösterreich
Wer wird gefördert:
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
- Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- WiedereinsteigerInnen und Personen, die sich in Elternkarenz befinden (unabhängig vom Alter und der Ausbildung).
Max. Förderbetrag:
- 60% der anerkennbaren Kursgebühren
- für ArbeitnehmeInnen ab 50 beträgt die Höhe der Förderung 70% der Kursgebühren
- € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren; für Schulungen die länger als 2 Jahre dauern, max. € 15.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren; max. förderbare Kurskosten pro TeilnehmerIn und Tag betragen € 390,-
Aktuelle Informationen dazu finden Sie im Internet unter http://www.ams.at/ooe/sfu/14094.html
Tel: 0732/6963-0
Bis 25% für Mitarbeiter/innen in Kleinbetrieben bzw. bis 15% für Mitarbeiter/innen in Mittelbetrieben:
- Keine Fördermöglichkeit beim Arbeitsmarktservice OÖ (siehe oben)
- Mitgliedschaft in der OÖ Wirtschaftskammer
- Berufsorientierte Kurse in den Bereichen Export, Technologie und Innovation
- Kursbeginn bis 31.12.2013
- Kurskosten mindestens € 370,- pro Maßnahme
- Antrag muss vor Kursbeginn eingereicht werden
Detailinfos: beim Land OÖ unter Tel: 0732/7720-15132
Förderung für Ein-Personen-UnternehmerInnen:
Bildungskonto des Landes OÖ
Voraussetzungen:
Ein-Personen-Unternehmen mit max. 2 geringfügig Beschäftigten oder 2 Lehrlingen (in Summe max. 2 Personen)
- Akademikerniveau nur bei maximal € 1500,- Bruttoeinkommen
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- berufsbezogene Kurse ab € 90,-, 75% Anwesenheit erforderlich
- Antrag ist bis 6 Monate nach Kursende einzureichen
50% unabhängig vom Alter
Max. Förderbetrag (Summe aller Kurse der Förderperiode 1.1.2010 bis 31.12.2014):
- € 1.800,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
- € 900,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)
70%für Personen ohne Berufsausbildung
Max. Förderbetrag (Summe aller Kurse der Förderperiode 1.1.2010 bis 31.12.2014):
- € 2.200,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
- € 1.300,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)
Detailinfos beim Land OÖ unter Tel: 0732/7720-14900
Antrag und Richtlinien des Allgemeinen und Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ
50% für Jungunternehmer/nnen (Mehr-Personen-Unternehmen):
Förderung für JungunternehmerInnen vom Land OÖ
Voraussetzungen:
- Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
- Mehr-Personen-Unternehmen (Ein-Personen-Unternehmen sind nur über „Allgemeines und Spezielles Bildungskonto“ förderbar)
- erstmalige selbständige Tätigkeit (oder diese liegt länger als 3 Jahre zurück)
- wenn Gesellschafter/in: mindestens 25% Beteiligung
- Bildungsmaßnahme findet von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt
- Kurskosten mindestens € 400,- pro Antrag - Firmenrechnung notwendig!
- Antrag ist bis 3 Monate nach Kursende, spätestens bis zum 31.12.2011 einzureichen
Maximaler Förderbetrag:
- € 2.000,- pro Antragsteller/in
Detailinfos: beim Land OÖ unter Tel: 0732/7720-15791
Antragsformular:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-D071D4FD-D336C78B/ooe/LWLD_Wi_E12_Bildungskonto_Jungunternehmer.pdf
Weiterbildung der AusbilderInnen