8183 Der Ladungssicherungsnachweis nach VDI 2700a
Entsprechend der 22. KFG-Novelle KFG § 101 (1)
Verlader/innen und Lenker/innen haften für die richtige Beladung eines KFZ und Anhängers. Fahrer/innen und verladendes Personal müssen entsprechend geschult sein.
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Warum Sie dieses Seminar besuchen sollen:
Seit dem 13. August 2003 steht es im Geset:
KFG § 101 (1) (Allgemeines) Die Beladung von
Kraftfahrzeugen und Anhängern ist nur zulässig, wenn e) die Ladung und auch
einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeuge so verwahrt oder durch geeignete
Mittel gesichert sind, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden
Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt
und niemand gefährdet wird. (…) Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch,
dass, sofern ein von der Person des Lenkers oder des Zulassungsbesitzers
verschiedener für die Beladung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers
Anordnungsbefugter vorhanden ist, dieser auch für die Ladungssicherung verantwortlich
ist.
Das heißt: Das vertragliche Delegation dieser
Verantwortung ist rechtlich, auch für den Verlader, nicht zulässig.
Da durch diese Gesetzesänderung wird es
notwendig, diese Thematik den betroffenen Personenkreisen näher zu bringen.
Fahrer und das verladende Personal muss entsprechend geschult sein, damit bei
der Verladung sinnvoll vorgegangen werden kann und das Zusammenspiel
funktioniert. Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung (Wissen über das
Fahrzeug) verantwortlich, und der Verlader für die beförderungssichere
Verladung (Wissen über die Ware).
Ladungssicherung beginnt nicht nach der
Verladung auf oder in das Fahrzeug, sondern sollte bereits bei der Planung
berücksichtigt werden. Vor allem aber sollte sich jeder bewusst sein, dass ein
kleiner Fehler auch fatale Auswirkungen haben kann.
Mitzubringen:
Passfoto (für VDI-Ausweis) und Taschenrechner
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird
damit bis 1 Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehestmöglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum
Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann.
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