8183 Der Ladungssicherungsnachweis nach VDI 2700a

Entsprechend der 22. KFG-Novelle KFG § 101 (1)   

Verlader/innen und Lenker/innen haften für die richtige Beladung eines KFZ und Anhängers. Fahrer/innen und verladendes Personal müssen entsprechend geschult sein.

Termine & Buchung:
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Preis
(Mehrwertsteuer-Information für Firmen)
 
  15.10. und 16.10.2010, Fr Sa 8:30 bis 16:30 Uhr
Ort: WIFI VÖCKLABRUCK,

inkl. Buch, Prüfung und VDI-Ausweis
262,00 EUR
16 Einheiten
  26.1. und 27.1.2011, Mi Do 8:30 bis 16:30 Uhr
Ort: WIFI LINZ,

inkl. Buch, Prüfung und VDI-Ausweis
262,00 EUR
16 Einheiten

Warum Sie dieses Seminar besuchen sollen:

 

Seit dem 13. August 2003 steht es im Geset:

 

 

KFG § 101 (1) (Allgemeines) Die Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist nur zulässig, wenn e) die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeuge so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sind, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. (…) Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass, sofern ein von der Person des Lenkers oder des Zulassungsbesitzers verschiedener für die Beladung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers Anordnungsbefugter vorhanden ist, dieser auch für die Ladungssicherung verantwortlich ist.

 

Das heißt: Das vertragliche Delegation dieser Verantwortung ist rechtlich, auch für den Verlader, nicht zulässig.

 

Da durch diese Gesetzesänderung wird es notwendig, diese Thematik den betroffenen Personenkreisen näher zu bringen. Fahrer und das verladende Personal muss entsprechend geschult sein, damit bei der Verladung sinnvoll vorgegangen werden kann und das Zusammenspiel funktioniert. Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung (Wissen über das Fahrzeug) verantwortlich, und der Verlader für die beförderungssichere Verladung (Wissen über die Ware).

 

Ladungssicherung beginnt nicht nach der Verladung auf oder in das Fahrzeug, sondern sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Vor allem aber sollte sich jeder bewusst sein, dass ein kleiner Fehler auch fatale Auswirkungen haben kann.

 

 

Mitzubringen:

 

Passfoto (für VDI-Ausweis) und Taschenrechner

 

Alle angezeigten Kurstermine sind mit folgenden zusätzlichen Förderungen ausgestattet.

Der WIFI Wissensgarantie

Übersicht aller Förderungen für Privatzahler für Unternehmen oder Bildungskarenz plus.


Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis 1 Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehestmöglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann.

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