6360 Fotografen/Fotografinnen

Vorbereitungskurs auf die Befähigungsprüfung Berufsfotograf   

Der Kurs bereitet auf die fachliche und praktische Meisterprüfung (Modul 1 bis 3) der Berufsfotografen vor. Die für die Meisterprüfung erforderlichen Kenntnisse in Großformat und Labor werden ebenfalls in diesem Kurs vermittelt.

Termine & Buchung:
 
Preis
(Mehrwertsteuer-Information für Firmen)
 
  26.1. bis 9.3.2011, Mo, Mi 17:30 bis 21:45 Uhr, Fr 14:30 bis 22 Uhr (21.2. bis 25.2.2011, Mo bis Fr 8:30 bis 16:30 Uhr) Fordern Sie den Detailstundenplan in WIFI Kundenservice an: 05-7000-77
Ort: WIFI LINZ,

inkl. Unterlagen
2.750,00 EUR
128 Einheiten
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Nur in Ausnahmefällen wird damit bis 1 Woche vor Kursbeginn zugewartet. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehestmöglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann.

Warum Sie diesen Kurs besuchen sollten:

 

Sie werden auf den fachlich/praktischen Teil der Meisterprüfung vorbereitet (Modul 1 bis 3).

 

 

Die Inhalte:

Schwarz-Weiss-Labortechnik

·         Negativtechnik

o    Chemie Handling

o    Sicherheitsrichtlinien

o    Entwicklungsprozess

·         Positiv-Technik

o    Gradations-/Papierwahl

o    Belichtung – Zeit – Blende

o    Probestreifen

o    Tönungstechniken

 

Großformat Fotografie

·         Die Kamera

o    Bestandteile und Handhabung

o    Schärfe

o    Belichtung und Verlängerungsfaktor

o    Die Verstellmöglichkeiten

o    Objektivwahl

o    Einsatz in Architektur-, Sach- und Werbefotografie

o    Aufnahme nach Sujet

Fachliche Vorbereitung auf die Meisterprüfung

·         Fachrechnen und Fachkalkulation

·         Bildbearbeitung

·         Portraitaufnahme

·         Sach-, Architektur- und Werbefotografie

·         Großformat-Praxis

·         Vorbereitung auf das Fachgespräch

 

 

Die Teilnehmer/innen:

 

Fotografen/Fotografinnen mit absolvierter Lehrabschlussprüfung oder gleichzuhaltenden Kenntnissen, die zur Meisterprüfung antreten wollen.

 

 

Die Gewerbeausübung:

 

Für die Ausübung des Gewerbes ist die Meisterprüfung erforderlich oder Sie sind davon befreit.

 

 

Die Meisterprüfung:

 

Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Prüfungsstelle ist die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4020 Linz. Tel. 05-90909-4034 (Brunhilde Sigl) oder Internet: www.lehrvertrag.at – Prüfungstermine – Auswahl Berufsfotografen.

 

Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen:

·         Modul 1: Fachlich praktische Prüfung

·         Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung

·         Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

·         Modul 4: Ausbilderprüfung: entfällt bei erfolgreich abgelegter Unternehmerprüfung oder erfolgreich absolviertem Ausbildertraining (Kursnr. #x0110)

·         Modul 5: Unternehmerprüfung: zur Vorbereitung dient das Unternehmertraining (Kursnr. #k#x0100)#k

 

Für Anmeldung und nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstelle.

 

 

Entfall der Meisterprüfung:

 

Aufgrund der Berufsfotografen-Verordnung ist in nachfolgenden Fällen keine Meisterprüfung mehr erforderlich, um das Gewerbe des Fotografen auszuüben;

 

1.    Zeugnisse über den erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt, und eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit, oder

2.    Zeugnisse über eine ununterbrochene sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständige/r oder als Betriebsleiter/in, oder

3.    Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständige/r oder als Betriebsleiter/in, wenn für die Tätigkeit als Fotograf/in die vorher erfolgreich absolvierte Lehrausbildung oder eine andere vorherige, mindestens dreijährige erfolgreich absolvierte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird, oder

4.    Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständige/r, wenn für die betreffende Tätigkeit eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als unselbständiger nachgewiesen wird, oder

5.    Zeugnisse über eine ununterbrochene fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung, davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, wenn für die Tätigkeit als Fotograf/in die vorher erfolgreich absolvierte Lehrausbildung oder eine andere vorherige mindestens dreijährige erfolgreich absolvierte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird.

 

Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fotografen eingeschränkt auf die Herstellung von Passbildern oder eingeschränkt auf den Betrieb eines Minilab ist als erfüllt anzusehen nach einer einjährigen fachlichen Tätigkeit und einer erfolgreich abgelegten mündlichen Prüfung.

 

Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Fotografen eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung ist als erfüllt anzusehen nach Absolvierung eines fachlich einschlägigen Lehrganges im Ausmaß von 40 Stunden (zB Masterclass digitale Bildbearbeitung (Kurs-Nr. 2525) und erfolgreicher Ablegung einer mündlichen Prüfung über einschlägige Urheberrechtsbestimmungen (Informationen zu dieser Prüfung erteilt die Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tel. 05-90909-4034).

 

 

Ein wichtiger Hinweis:

 

Bitte nehmen Sie Ihre Kamera, die Sie bei der Prüfung verwenden, sowie Blitzgerät und Stativ zum Kurs mit.

 

Der Kurs findet aus organisatorischen Gründen an drei verschiedenen Orten statt:

nähere Details erhalten Sie zu Kursbeginn.

 

 

Die Unternehmerprüfung:

 

Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4021 Linz, Tel.: 05-90909-4031 (Fr. Egger), Internet: http://wko.at/ooe/bp, wann die Prüfung stattfindet.

 

 

Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (mit 1.4.2004)

 

Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt bei Nachweis folgender Voraussetzungen:

 

1. Erfolgreich abgelegte Prüfungen:

  • Unternehmerprüfung als Einzelprüfung
  • Prüfungsteil Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meisterprüfung oder einer Prüfung zum Nachweis der Befähigung für ein gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe
  • Kaufmännisch-rechtskundlicher Teil im Rahmen einer Meisterprüfung
  • Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz entsprechende Meisterprüfung
  • Bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein konzessioniertes Gewerbe oder bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 oder nach diesem Zeitpunkt im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein gebundenes Gewerbe oder für ein nicht als Handwerk eingestuftes reglementiertes Gewerbe oder ein konzessioniertes Verkehrsgewerbe auf andere Art als durch die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung nachgewiesene unternehmerische Kenntnisse in vergleichbarem Umfang
  • Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf

 

2. Eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständige/r oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen

 

3. Erfolgreicher Abschluss einer der nachfolgenden Schulen, Ausbildungen oder Lehrgänge:

  • Handelsakademie sowie deren Sonderformen
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und deren Sonderformen
  • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten sowie deren Sonderformen
  • Berufsbildende höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind
  • Dem Schulorganisationsgesetz unterliegende Speziallehrgänge, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind
  • Dreijährige Handelsschule oder eine mindestens dreijährige Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, in der eine der Handelsschule entsprechende betriebswirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vermittelt wird
  • Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe
  • Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule und Tourismusfachschule
  • Hotelfachlehrgang für Erwachsene der Salzburger Tourismusschule Bischofshofen
  • Mindestens dreijährige gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen
  • Mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schulen einschließlich der mindestens dreijährigen land- undforstwirtschaftlichen Fachschulen, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind
  • Werkmeisterschulen oder Bauhandwerkerschulen, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde, in dem die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse vermittelt werden
  • Fachakademie, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind
  • Meisterschule oder Meisterklasse, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind
  • Betriebswirtschaftliche Intensivlehrgänge der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern
  • Unternehmerführerschein
  • Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters (siehe Pkt. 4)

 

4. Erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen an einer inländischen Universität:

  • Hochschule für Welthandel in Wien
  • Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft
  • Studienrichtung Betriebswirtschaft
  • Studienrichtung Handelswissenschaft,
  • Studienversuch Internationale Betriebswirtschaft
  • Studienrichtung Volkswirtschaft
  • Studienrichtung Wirtschaftsinformatik
  • Studienrichtung Wirtschaftspädagogik
  • Studienrichtung Rechtswissenschaften
  • Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studienrichtung, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind
  • Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind

 

5. Erfolgreicher Abschluss eines Fachhochschul-Studiengangs, in dem Lehrinhalte im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen vermittelt wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind.

 

 

Übersicht aller Förderungen für Privatzahler für Unternehmen oder Bildungskarenz plus.


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